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Berufsschule ArtikelDie Berufsschule ist eine Schulform in dem Bereich der berufsbildenden Schulen, in Nordrhein-Westfalen der Berufskollegs. Die Berufsschule vermittelt den Auszubildenden während ihrer Berufsausbildung die durch den Rahmenlehrplan bzw. den Lehrplan des jeweiligen Bundeslandes bestimmten Inhalte. Sie ist eine der beiden Säulen der Dualen Ausbildung.
Die Berufsschule ist eine Teilzeitschule mit wöchentlich 8 bis 12 Unterrichtsstunden, abhängig vom Beruf und dem Ausbildungsjahr (nicht zuletzt auch der Lehrerversorgung). Die Unterrichtszeit kann auch zu mehrwöchigen Unterrichtsblöcken zusammengefasst werden. Diese Form wird insbesondere bei Ausbildungsberufen mit einer kleinen Zahl von Auszubildenden (so genannten Splitterberufen ) gewählt, wenn diese in Landes - oder Bundesfachklassen unterrichtet werden. Meist ist damit eine internatsmäßige Unterbringung verbunden.
Die restliche, also überwiegende Zeit dient der Vermittlung der nachdem Ausbildungsrahmenplan vorgeschriebenen Inhalte im Betrieb, mit dem der Ausbildungsvertrag abgeschlossen wurde.
Die Berufsschule und damit die gesamte Ausbildung schließt mit einer Abschlussprüfung vor einer 'zuständigen Stelle' - dies ist ein Begriff aus dem Berufsbildungsgesetz - ab. In Deutschland sind dies z.B. die Industrie- und Handelskammern (IHK), die Handwerkskammern (HWK), die Rechtsanwaltskammern.
Der erfolgreiche Abschluss der Berufsausbildung wird nach beendeter Berufsschule und der bestandenen Abschlussprüfung mit dem Abschlusszeugnis nachgewiesen. Traditionell werden dafür in Deutschland noch die Nennungen 'Gesellenbrief' (im Handwerk), 'Facharbeiterbrief ' (in den technischen Berufen der Industrie oder 'Kaufmannsgehilfenbrief ' (in den kaufmännischen Berufen) gebraucht.
Die Ausbildungsdauer beträgt in Deutschland je nach Beruf 2 bis 3,5 Jahre. Für die Aufnahme einer Ausbildung gibt es in Deutschland formal keine Voraussetzungen; von den Betrieben wird in den meisten Fällen jedoch ein Haupt- oder Realschulabschluss oder die Qualifikation vorausgesetzt.
Siehe auch :
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Das Berufsbildungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland sieht ein so genanntes Duales Berufsausbildungssystem vor. Auszubildende werden an zwei Lernorten ausgebildet. Einen davon bildet die Berufsschule, den anderen der Ausbildungsbetrieb.
Während in dem Ausbildungsbetrieb die praktische Ausbildung stattfindet, werden in der Berufsschule allgemeinbildende und fachtheoretische Inhalte vermittelt. Rechtsgrundlage sind dafür sind der Rahmenlehrplan und die Richtlinien der einzelnen Fächer für die betreffenden Fächer.
Es werden allgemeinbildende Fächer wie z.B. Deutsch und Politik und fachtheoretische Fächer, die je nach Ausbildungsberuf unterschiedlich sind, unterrichtet.
Berufsschulunterricht findet entweder als Teilzeitunterricht, d.h. mehrmals, in der Regel zweimal in der Woche, oder aber als Blockunterricht, d.h. mehrere Wochen am Stück, statt. In den anderen Zeiten werden Auszubildende in dem Ausbildungsbetrieb ausgebildet.
GemeinsameAbsicht von erufsschule und Ausbildungsbetrieb muss es nach Berufsbildungsgesetz sein, die dem Ausbildungsziel, d.h. dem Berufsabschluss, entsprechenden Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln. Die Prüfungen werden von den entsprechenden Kammern ausgerichtet. In dem Falle kaufmännischer Berufe ist dies z.B. die IHK (Industrie- und Handelskammer).
Für Auszubildende besteht in der Berufsschule Anwesenheitspflicht, die Leistungen werden mit einem Berufsschulzeugnis bestätigt. Der Ausbilder ist verpflichtet, Auszubildende zu dem Besuch der Berufsschule anzuhalten. Der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule ermöglicht in der Regel, je nach Bundesland, weiterführende Schulbesuche.
In den meisten Fällen sind Berufsschulen jeweils handwerklichen oder kaufmännischen Berufen zuzgeordnet.
Beaufsichtigt werden die Berufsschule von den jeweils zuständigen Schulaufsichtsbehörden . Sie unterstehen den Schulgesetzen des jeweiligen Bundeslandes.

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